Klimapapier

Aug 16, 2021

Unser Klimapapier für Nettetal

In Verantwortung für uns und unsere Nachfahren

Positionspapier der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Nettetal

(Sie können unser Klimapapier auch als .pdf-Datei downloaden)

A.

Die CDU als eine werteorientierte Partei und damit auch die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Nettetal fühlen sich dem christlichen Gebot verpflichtet, die Schöpfung zu bewahren und zu erhalten. Die Erde ist uns nur anvertraut; sie ist uns nicht zum Verbrauch oder gar zur Ausbeutung überlassen. Die Erde ist kein Konsumartikel. Wir sind verpflichtet, sie unseren Kindern unversehrt zu überlassen.

Es ist höchste Zeit, dieser Verantwortung gerecht zu werden und zu handeln, bevor der Klimawandel zu unwiderruflichen Zerstörungen unserer Umwelt führt. Eine ökologische Veränderung unserer Gesellschaft wird unvermeidbar sein. Wir sind jedoch der Auffassung, dass zur Erreichung dieses Ziels Gebote und Verbote nicht im Vordergrund stehen sollten, auch wenn sie in Teilbereichen unvermeidbar sein werden. Der Schutz des Klimas und der Erhalt einer intakten Umwelt sind zu wichtig, um sich auf die Wirkung bloßer Verbote und Gebote zu verlassen. Die Menschen müssen ihr Verhalten nicht ändern, weil sie hierzu gezwungen werden, sondern weil sie die Notwendigkeit einer Änderung ihres Verhaltens verinnerlicht haben und davon überzeugt sind, Verantwortung gegenüber der Umwelt wahrnehmen zu müssen. Nur wer aus innerer Überzeugung handelt, wird etwas verändern.

Zum Schutz von Klima und Umwelt zählt nach unserer Überzeugung auch, dass der Mensch als Teil der Schöpfung begriffen werden muss. Allzu oft wird in Klimaschutzdebatten der falsche und verhängnisvolle Eindruck erweckt, es bestehe ein Gegensatz zwischen der zu schützenden Natur und dem bedrohten Klima einerseits und dem Menschen als Täter und Schädiger andererseits. Klima- und Naturschutz können nur gelingen, wenn der Mensch als Bestandteil der Schöpfung begriffen wird und daher im Rahmen eines allumfassenden Schutzes sowohl als verantwortlich Handelnder wie zugleich auch als gleichermaßen des Schutzes bedürftig begriffen wird.

Insoweit sind dann auch pauschale Schuldzuweisungen nicht zielführend. So ist es beispielsweise nicht hilfreich, die Erörterung des Themas darauf zu verkürzen, vermeintlich schuldige Personengruppen, Institutionen und ähnliches zu suchen, die für angebliche oder tatsächliche Unterlassungen in der Vergangenheit verantwortlich sein sollen.

Wir müssen unseren Blick vielmehr gemeinsam in die Zukunft richten. So groß die drohenden Gefahren sind, dürfen wir dennoch nicht vor Angst erstarren und unablässig Weltuntergangsszenarien beschwören. Zur christlichen Überzeugung gehört, dass wir auch angesichts großer Gefahren nicht verzagen dürfen, sondern geradezu die Pflicht zu einem optimistischen und mutigen Aufbruch in die Zukunft haben.

Was können wir konkret tun?

Es gibt vieles, was zu tun notwendig wäre, was wir im kommunalen Bereich jedoch nicht beeinflussen können. So sind beispielsweise Klimaschutzziele wichtig, aber eher abstrakte Größen. Deshalb wollen wir keine eigenen, für Nettetal spezifischen Klimaschutzziele definieren, sondern uns stattdessen den Klimaschutzzielen des Kreises Viersen anschließen. Ein inhaltlicher Schulterschluss mit dem Kreis wird die Überzeugungskraft der bereits vom Kreis benannten Klimaschutzziele bekräftigen.

Wichtiger als die Benennung abstrakter Klimaschutzziele ist es schlicht und ergreifend, im kommunalen Bereich all das zu tun, was für die Kommune finanziell, personell und organisatorisch machbar ist und was für den Bürger sozial zumutbar bleibt.

Lasst uns tun, was in diesem Sinne möglich ist!

Es ist nun wichtig, diese Maßnahmen konkret zu benennen.

  • Dazu gehört es, zum Zwecke einer Selbstvergewisserung noch einmal deutlich zu machen, in welchem Umfange unser Klimaschutzkonzept bereits abgearbeitet ist.
  • Sodann sind diejenigen Maßnahmen noch einmal ausdrücklich aufzulisten, die aus dem existierenden Klimaschutzkonzept noch abgearbeitet werden müssen.
  • Selbstverständlich ist das Klimaschutzkonzept fortzuschreiben. Weitere Maßnahmen sind zu benennen.

Hierbei müssen wir offen sein für neue Technologien. Technologieskepsis wäre im Kampf gegen den Klimawandel schädlich.

B. Unter Beachtung der vorstehend genannten Kriterien kommen nachfolgende Maßnahmen in Betracht:

Von den 34 Maßnahmen des Kataloges des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Nettetal aus 2015 wurden mehr als die Hälfte erledigt oder zumindest begonnen. Diese Maßnahmen wurden unter sechs Handlungsfeldern kategorisiert und durchgeführt:

  • Kommunikation und Information (KI): Öffentlichkeitsarbeit findet kontinuierlich im Rahmen der Umsetzung einzelner Projekte statt. Pressemitteilungen zu den jeweiligen Projekten werden auf der Homepage der Stadt Nettetal und in den sozialen Medien veröffentlicht. Die Energieberatung für private Eigentümer wird vom Klimaschutzmanager der Stadt angeboten. Zusammen mit der Verbraucherzentrale werden Vorträge zum Thema Energie veranstaltet.
  • Verwaltung (V): Mit dem papierlosen Vergabeverfahren und dem Wechsel zu Ökostrom in allen Liegenschaften werden Energie gespart und CO2-Emissionen vermindert. Im April 2018 hat der NetteBetrieb das Teilkonzept „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften” erstellt. Insoweit wurde zum 01.08.2019 ein weiterer Klimaschutzmanager eingestellt.
  • Erneuerbare Energien und Energieversorgung (EE): Es existiert in Nettetal ein Solardachkataster als webbasiertes Kartenwerk, das für jedes Gebäude der Stadt anzeigt, ob und inwieweit es sich für die Nutzung von Sonnenenergie eignet.
  • Bauen und Wohnen (BW): Im Rahmen dieser Maßnahme wurde bereits im Oktober 2017 erstmals von der Stadtverwaltung eine Immobilienmesse veranstaltet.
  • Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft (IGL): Das Umweltberatungsprogramm „ÖkoProfit“ unterstützt Unternehmen bei der Senkung ihrer Betriebskosten, die durch Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie durch Abfallreduktion erreicht werden sollen.
  • Mobilität (M): Die Stadtwerke Nettetal haben zusammen mit der Stadtverwaltung verschiedene Standortmöglichkeiten für Ladesäulen zum Laden von Elektro-PKW betrachtet und analysiert.

Folgende Maßnahmen sollten zeitnah unter Berücksichtigung der oben genannten Realisierungskriterien beschlossen und umgesetzt werden:

Lebensalltag der Menschen und Privatwirtschaft:

  • Entwicklung von Fördererprojekten für private Maßnahmen der Bürger, also beispielsweise für die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen, von Solarthermie, Elektromobilität, Dachbegrünungen, Heizungsumbauten, Dämmung alten Wohnungsbestandes etc. aus den erwarteten Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen;
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Erschließung erneuerbarer Energie-Potenziale (siehe auch bereits vorliegendes Klimaschutzkonzept) in Kooperation mit privaten Investoren, insbesondere Prüfung von Möglichkeiten der Anwendung neuer Technologien wie beispielsweise der Wasserstofferzeugung mittels „grünem Strom”;
  • Neuauflage des Solarfonds der Stadtwerke, gegebenenfalls im Rahmen von Bürgerenergiegenossenschaften, Mieterstrommodellen und ähnlichem;
  • Ausbau einer niederschwelligen, also für die Bürger leicht zugänglichen und möglichst kostenfreien Beratungsinfrastruktur zu in Betracht kommenden Maßnahmen der Energieeinsparung und CO2-Minderung sowie ihrer jeweiligen Förderfähigkeit;
  • Erstellung einer alle Lebensbereiche erfassenden Klimapartnerstadt mit der Stadt Venlo;
  • Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur in Kooperation mit den Stadtwerken;
  • Ausbau des ÖPNV, insbesondere auch Erstellung von ÖPNV-Verknüpfungspunkten an den Bahnhöfen Breyell und Kaldenkirchen; kurzfristige Realisierung des geplanten 30-Minuten-Taktes im SPNV;
  • Förderung von Rad- und Fußverkehr, letzteres insbesondere für den Bereich der Nahmobilität, auch Förderung der Anschaffung von E-und Lasten-Bikes, von Fahrradverleihsystemen und dergleichen;
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Vermeidbarkeit unnötiger Einkaufswege getreu dem Grundsatz: „Regional einkaufen ist Klimaschutz“

Verwaltung:

Maßnahmen und Projekte innerhalb der Stadtverwaltung sind unmittelbar durch die Entscheidungsgremien der Stadt und durch die Stadtverwaltung selbst beeinflussbar und haben eine starke Vorbildfunktion. So kommen in Betracht:

  • Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 09.07.2019 in Bezug auf die Angabe von Klimafolgenauswirkungen in jeder Beschlussvorlage, insbesondere auch Prüfung von Vergabeverfahren auf Klimafolgen (Negativbeispiel: Anschaffung von Schulbüchern für Nettetal bei Buchhandlungen in Nord- oder Süddeutschland);
  • Prüfung der Einrichtung einer Stelle für Fördermanagement und Zusammenführung der Klima-schutzstellen als Stabsstelle mit Querschnittsaufgaben;
  • Identifizierung und Ausschöpfung aller Energiesparpotenziale an Kitas und Schulen;
  • Umstellung des städtischen Fuhrparkes auf emissionsfreie Antriebe im Rahmen jeweilig fälliger Ersatzbeschaffungen;
  • Erstellung eines Regelwerkes für klimakonforme Reisetätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und ihrer Töchter;

Es sei nochmals betont: Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen hat sich vorrangig danach zu richten, inwieweit eine finanzielle Realisierbarkeit insbesondere durch Fördergelder möglich ist und die personellen und organisatorischen Ressourcen eine Umsetzung zulassen.

C. Zero Waste

Zero Waste heißt wörtlich übersetzt „Null Müll”. Dies entspricht dem deutschen Begriff der Abfallvermeidung.

„Ungefähr 1,1 Terratonnen wiegt alles Lebende auf der Erde. Nun ist der Punkt erreicht, an dem dieses Gewicht erstmals übertroffen wird vom Gewicht sämtlicher Dinge, die der Mensch geschaffen hat.“ (Der Spiegel)

Unser ökonomisches Prinzip bedeutet: herstellen, verbrauchen und wegwerfen. Nahezu alles Geschaffene wird irgendwann weggeworfen, wird also zu Müll. Wir tun so, als wenn uns die Rohstoffe dieser Erde in unbegrenzter Menge zur Verfügung stehen und übersehen dabei, dass unseren Nachkommen keine Ersatzerde zur Ausbeutung zur Verfügung stehen wird.

Das Ziel einer Kreislaufwirtschaft liegt noch in weiter Ferne.

Das in Nettetal bereits beschlossene Prinzip cradle to cradle, also von der Wiege zur Wiege, bedeutet, dass Produkte wiederverwertbar sein sollen. Wiederverwertung steht jedoch nicht an erster Stelle. In der Abfallhierarchie nimmt vielmehr das Vermeiden den ersten Rang ein, erst dann folgen Recyceln, Verwerten und Beseitigen. So steht es auch in § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Die EU-Kommission hat am 11.03.2020 im Rahmen des EU Green Deals den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft („Circular Economy Action Plan”) veröffentlicht. Die im Plan genannten Initiativen sollen insbesondere darauf abzielen, einen Rahmen für die Produktpolitik zu schaffen, durch den nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zur Norm werden, und die Verbrauchsmuster so zu verändern, dass von vornherein kein Abfall erzeugt wird.

In Umsetzung dieser Vorgabe ist „Zero Waste” der Erhalt aller Ressourcen durch

  • verantwortungsvollen Konsum
  • nachhaltige Produktion
  • Wiederverwendung und Verwertung von Produkten und Materialien.

Wie kann dies erreicht werden?

Die Umsetzung betrifft im Wesentlichen die drei Bereiche:

  • Zero Waste Lebensstil: Abfallreduzierung im Alltag durch verantwortungsbewussten Konsum
  • Zero Waste Wirtschaft: Optimierung von Produktion und Prozessen hin zur Abfallvermeidung
  • Zero Waste Öffentliche Verwaltung: Verpflichtung der Stadtverwaltung, nach einem konkreten Plan die Abfallvermeidung voranzutreiben

Was kann und muss die Politik umsetzen und unterstützen?

Im Bereich „Zero Waste Lebensstil“:

  • Unterstützung und Vernetzung bestehender Initiativen („tauschbare Tragetaschen“, Kinder-traum, Second-Hand-Läden und Flohmärkte, gegebenenfalls unter Einbeziehung anderer Geschäfte zur Stärkung der Akzeptanz)
  • Förderung der Implementierung digitaler Tauschbörsen (Sportvereine), Reparaturbörsen bzw. -Cafés
  • Suche nach weiteren sinnvollen Maßnahmen der Wiederverwendung (Gebrauchtwarenkaufhaus und ähnliches)
  • Optimierung der Abfallsammlung (Überprüfung der Sinnhaftigkeit von Bring-/Holsystemen) einschließlich einer Überprüfung der Tarifstruktur
  • Heimkompostierung
  • Berücksichtigung innovativer Abfallsysteme im Rahmen der Stadtentwicklung/-planung
  • Förderung von energie- und ressourcenschonendem Bauen und Renovieren
  • Kindertagesstätten und Schulen mit Essensausgabe ohne Plastikgeschirr
  • Frischmilchverkauf an Schulen direkt vom Bauern

Im Bereich Zero Waste Wirtschaft:

  • Mehrwegberatung
  • steuerliche Anreize für lokale Kleinunternehmen (Zero-Waste-Shops)
  • Förderung der Lagerung von Produkten, die mit kundeneigenen Behältern nachgefüllt werden können
  • kostenfreie Beratungen zur Beschaffung von Veranstaltungsequipment wie Mehrweggeschirr und Spülmaschinen

Beispiel Glasgow (aus „Zero-Waste-Konzept für den öffentlichen Raum Friedrichshain Kreuzberg“):

Im Jahr 2015 initiierte die Stadt Glasgow ihre ersten Schritte zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft. Es wurden drei Sektoren mit hohem Investitionspotential identifiziert: Gesundheitswesen, Bildung und Fertigung. Inzwischen sind die Bereiche Bau, Finanzen, Veranstaltungen, Tourismus und Kreatives hinzugekommen. Die Umsetzung passiert in enger Kooperation mit lokalen Unternehmen.

Highlights:

  • Familienbrauerei kooperierte mit Aults the Bakery, um Hardtack herzustellen – ein Bier, das aus unverkauftem Brot gebraut wird.
  • Das Glasgow Coffeefestival 2018 war das erste Kaffeefestival, das Einwegbecher verboten hat, 18.000 davon einsparte und Kaffeesatzabfälle, Lebensmittel und Getränke kompostierte.
  • Kaffeesatzabfälle aus einem Einkaufszentrum werden gesammelt und als Dünger für Pflanzen wiederverwendet (Einsparung: 140 Pfund pro Tonne recyceltem Kaffee).

Nettetal ist nicht Glasgow, aber das Vorgehen dient als Beispiel:

  1. Identifizierung der Wirtschaftsbereiche mit Vermeidungspotenzial
  2. enge Kooperation und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Ideen

Im Bereich Zero Waste Verwaltung:

  • Die Verwaltung selbst lebt Zero Waste.
  • effiziente öffentliche Beschaffung
  • Ordnungsrechtlichen Handlungsspielraum nutzen:
  • Abfallvermeidende Auflagen erweitern,
  • Kontrolle von Auflagen ermöglichen,
  • Genehmigungspraxis auf öffentliche Ziele des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung ausrichten,
  • Sicherheitsleistungen einfordern,
  • Genehmigungsprozesse optimieren,
  • Abfallvermeidung als Kriterium für Erlaubnisfähigkeit einführen,
  • Berücksichtigung von Zero Waste in der digitalen Genehmigungspraxis von Sondernutzungen
  • Abfallberatungen anbieten.

Ergebnis:

Zero Waste ist ein Prozess. Dieser Prozess muss begonnen werden. Die rechtlichen Vorgaben sind klar: In allen Bereichen des Lebens muss eine Verhaltensänderung herbeigeführt werden, die dazu führt, dass Abfälle von vornherein vermieden werden. Jeder Schritt in diese Richtung ist gut und wichtig. Die Politik muss auch hier fordern und fördern, vorleben und begleiten, vernetzen und unterstützen.

Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, die Vorbildfunktion Deutschlands für Europa und die Welt, dürfen nicht unterschätzt werden. Die Kaufkraft der öffentlichen Hand macht rund 10 % der deutschen Wirtschaftswirtschaftsleistung aus, das entspricht einem Volumen von bis zu 350 Milliarden € im Jahr (vgl. Spiegel Nr. 8 vom 20.02.2021)

Wenn alle staatlichen Stellen ihre Marktmacht ausspielen und bei der Beschaffung entsprechende Kriterien zugrunde legen, wird sich auch der Anbietermarkt verändern. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Vorbildfunktion von Umweltstandards Deutschlands für die Weltwirtschaft.

Kleine Maßnahmen in Deutschland können große Wirkung haben.

Lasst uns in Nettetal beginnen.

0 Kommentare