Die CDU-Fraktion im Nettetaler Stadtrat beantragt die Prüfung der rechtlichen Möglichkeit einer Wohnraumschutzsatzung. Sollte diese umsetzbar sein, soll ein Erlass einer entsprechenden Satzung vorbereitet werden.
Begründung
Das Problem der Nutzung von Wohnraum für eine Sammelunterbringung gewerblicher Arbeitnehmer unter unzumutbaren Nutzungsbedingungen bei gleichzeitig unverhältnismäßig hohem Mietzinses ist bekannt und bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen gewesen.
Nahezu alle Stadtteile beklagen sich über den Betrieb derartiger Sammelunterkünfte und die von solchen Sammelunterkünften für deren Nutzer, aber auch für die Nachbarschaft ausgehenden Beeinträchtigungen.
Anlässlich eines Brandes mit Personenschaden in einer solchen Unterkunft im Stadtteil Lobberich haben sich auch dort Anwohner an die Verwaltung und an die Fraktionen mit der dringenden Bitte gewandt, die unhaltbaren Zustände zu beseitigen.
Ein effektives Einschreiten der zuständigen Behörden ist offenkundig schwierig, jedoch nicht unmöglich, wie eine konzertierte Aktion im benachbarten Kreis Kleve gezeigt hat.
Nach diesseitiger Auffassung sollte der Versuch unternommen werden, eine wirksame Rechtsgrundlage zu schaffen. So existieren beispielsweise in den NRW-Großstädten Aachen, Düsseldorf, Köln und Münster Wohnraumschutzsatzungen, die eine geeignete Rechtsgrundlage für eine Abhilfe der beanstandeten Missstände beinhalten.
Es sollte verwaltungsseitig geprüft werden, ob eine solche Satzung auch in Nettetal möglich ist, bejahendenfalls sollte eine entsprechende Beschlussfassung vorbereitet werden. Hierbei wird in die Prüfung einzubeziehen sein, inwieweit auch die missbräuchliche Zweckentfremdung von Gebäuden, die nicht zur Nutzung als Wohnraum bestimmt sind, wie beispielsweise Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen, in eine solchen Satzung mit einbezogen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Boyxen
(Fraktionsvorsitzender der CDU – Fraktion im Rat der Stadt Nettetal)
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