Die CDU-Fraktion im Nettetaler Stadtrat hat einen Antrag auf Verzicht der Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes für den Einzelhandel und für gastronomische Betriebe in 2022 gestellt.
Vollständiger Antrag
Die inzwischen zwei Jahre andauernde Corona-Pandemie führt dazu, dass der Einzelhandel in unseren Innenstädten, aber auch die Gastronomie an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gekommen sind. Auch wirtschaftliche Hilfen von Land und Bund können das nicht ausgleichen. Die bestehenden Einschränkungen – wie die 2G-Regelung oder 2G+-Regelung, der Aufruf des Staates, nicht zwingend erforderliche Kontakte möglichst zu vermeiden oder Maskenpflichten – führen zu Umsatzeinbußen in erheblicher Höhe.
Die Stadt Nettetal hat in der Vergangenheit von der Erhebung von Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Straßenraum in den Innenstädten für den Einzelhandel und die Gastronomie im Rahmen eines Corona-Hilfspaketes schon einmal abgesehen. Es ist nunmehr angezeigt, auch für das Jahr 2022 auf die Erhebung dieser Gebühren zu verzichten. Damit wird jedenfalls in einem kleinen Umfang eine Kostenbelastung reduziert und die Chance gegeben, sich als Einzelhandel und Gastronomie vor Ort in größerem Umfang zu zeigen.
Zudem soll der „Neustart nach Corona“ durch die Stadt Nettetal erleichtert werden.
Es wird daher beantragt zu beschließen:
Der Rat beschließt, für das Jahr 2022 keinerlei Sondernutzungsgebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes für den Einzelhandel und für gastronomische Betriebe zu erheben.
Mit herzlichen Grüßen
Jürgen Boyxen
(Fraktionsvorsitzender der CDU – Fraktion im Rat der Stadt Nettetal)
0 Kommentare