Antrag der CDU-Fraktion auf Anschaffung von Raumluftfiltern

Aug 11, 2021

Die CDU-Fraktion im Nettetaler Stadtrat hat einen Antrag auf Anschaffung von Raumluftreinigern für die Nettetaler Schulen und – soweit zweckmäßig – für die in Nettetal betriebenen Kitas gestellt.

 

Vollständiger Antrag

Die CDU-Fraktion beantragt, der Rat möge beschließen,

  1. für alle Klassenräume und Fachräume an Nettetaler Schulen mit HEPA 14-Filtern ausgestattete mobile Raumluftreiniger anzuschaffen;
  2. zu prüfen, inwieweit die Anschaffung solcher Raumluftreiniger auch für die Gruppenräume in den in Nettetal betriebenen städtischen Kitas sinnvoll und technisch möglich ist.

Begründung

Seit März 2020 ist die Covid-19-Pandemie ungebrochen. Hoffnungen auf ein schnelles Ende der Pandemie haben sich zerschlagen.

Bereits im Herbst des Jahres 2020 hat die CDU-Fraktion die Anschaffung von Raumluftreinigern für Nettetaler Klassenräume beantragt. Der Antrag wurde mehrheitlich zurückgewiesen, im Wesentlichen wohl mit der Begründung, dass die so genannten AHA Regeln i.V.m. regelmäßigem Lüften zur Minderung des Infektionsrisikos ausreichen würden. Zudem dürfte seinerzeit noch die Überlegung vorgeherrscht haben, dass die Pandemie ohnehin im Frühjahr, spätestens im Sommer 2021 beendet sein werde und sich eine Anschaffung von Raumluftfiltern dann als vergebliche Aufwendung herausstellen werde.

Die seinerzeitigen Annahmen sind durch die zwischenzeitliche Entwicklung widerlegt worden. Aufgrund der veränderten Sach-und Erkenntnislage besteht daher die Notwendigkeit, über eine Anschaffung mobiler Raumluftreiniger erneut zu entscheiden.

Es dürfte mittlerweile feststehen, dass ein kurzfristiges Ende der Pandemie nicht in Sicht ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden uns das Virus und die damit einhergehende Infektionsgefahr auch in den nächsten Jahren begleiten. Die durch eine intensive Impfkampagne erwartete Herdenimmunität wird vermutlich nicht erreicht werden. Infolgedessen werden sich weitere Virusmutanten bilden, gegen die auch Geimpfte eine geringere Immunität aufweisen.

Daher wird es zum einen bis auf weiteres notwendig sein, die sogenannte AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske) aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung dieser Regel reduziert das Risiko einer direkten Infektion, also einer Infektion z.B. durch ein Husten oder direktes Ansprechen bzw. durch Berührung kontaminierter Flächen.

Die Einhaltung der AHA-Regeln verhindert jedoch nicht die so genannte indirekte Infektion. Danach ist eine Infektion über mit Viren belastete Aerosole in der Raumluft eine der wesentlichen Ursachen für die Verbreitung des Virus.

Klassenräume sind in diesem Sinne Risikoorte. Viele Personen halten sich dort über oft mehrere Stunden auf. Die Schülerinnen und Schüler sind überwiegend noch nicht geimpft, und eine Impfung wird auch allenfalls für die ab Zwölfjährigen möglich werden. Eine Infektion durch die Teilnahme am Schulbetrieb wird insbesondere durch die mittlerweile verbreitete Delta-Variante hochwahrscheinlich. In gleichem Maße steigt die Wahrscheinlichkeit, dass im Herbst und Winter Präsenzunterricht immer wieder für längere Zeiträume ausgesetzt werden muss. Dies würde die Bildungsdefizite insbesondere bei ohnehin benachteiligten Kindern und Jugendlichen ins Unerträgliche steigern. Es muss daher alles getan werden, um Präsenzunterricht ununterbrochen aufrechtzuerhalten.

Nachdem Ende vergangenen Jahres zunächst nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit von mobilen Raumluftreinigern existierten, liegen mittlerweile zahlreiche wissenschaftliche Studien vor, die die hohe Wirksamkeit bestätigen und die eine Anschaffung von mobilen Raumluftfiltern für Klassenräume dringend empfehlen.

So haben Wissenschaftler vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr das Lüftungskonzept der Kultusminister untersucht. Sie kommen zu dem Schluss, dass die Möglichkeit, durch regelmäßiges Lüften die Viruslast im Klassenzimmer zu reduzieren, stark überschätzt wird. Sie empfehlen daher die Anschaffung mobiler Raumluftreiniger.

Zum gleichen Ergebnis kommt eine Studie der Universität Münster.

Des Weiteren haben Frankfurter Atmosphärenforscher Raumluftreiniger getestet. Das Ergebnis war eindrucksvoll. 30 Minuten nach dem Einschalten hatte ein Luftreiniger bereits 90 % der Aerosole aus der Luft entfernt.
Mittlerweile zweifelt keine der Studien mehr an der Wirksamkeit mobiler Raumluftreiniger. Der deutsche Lehrerverband sowie der nordrhein-westfälische Lehrerverband drängen unablässig darauf, dass für die Schulen mobile Raumluftreiniger bereitgestellt werden. Gleiche Forderungen stellen Schüler- und Elternverbände. Im Land Nordrhein-Westfalen fordern die Fraktionen von SPD und Grüne bereits seit langem die Anschaffung mobiler Raumluftreiniger. Gleiches gilt für die GEW. Einige Bundesländer haben sich diesen Forderungen angeschlossen. So hat Bayern bereits 14.100 Klassenzimmer mit mobilen Raumluftreiniger ausgestattet bzw. ist dabei, dies zu tun.

Mittlerweile hat auch das Umweltbundesamt seine anfängliche Skepsis aufgegeben und erkennt die Wirksamkeit von Luftreinigern an den Schulen ausdrücklich an.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte bislang lediglich die Anschaffung stationärer Raumluftfilter für Klassenräume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit gefördert. Mit Beschluss der Landesregierung vom 14.07.2021 sollen nun auch mobile Raumluftreiniger gefördert werden, allerdings weiterhin nur für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren, also vor allem für Kindergärten und Grundschulen, da Kindern unter zwölf Jahren bis auf weiteres kein Impfangebot gemacht werden kann.

Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch aus unserer Sicht zu zaghaft und nicht effizient genug.

Mobile Raumluftreiniger müssen auch für solche Räume angeschafft werden, deren Fenster uneingeschränkt geöffnet werden können.

Kurzfristiges Stoßlüften ist nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum einen weder ausreichend, die Viruslast aus dem Raum vollständig zu entfernen und zum anderen ist ein Lüften nur dann sinnvoll, wenn ein größerer Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen existiert oder es windig ist. Wenn dies nicht der Fall ist, würde selbst ein 3 bis 5 Minuten dauerndes Lüften nicht ausreichen.

Abgesehen davon würde ein Lüften in beispielsweise 20-minütigen Abstand im Winter bei niedrigen Außentemperaturen zu einem vollständigen Auskühlen der Klassenräume führen, was die Gesundheit sowie das Wohlbefinden der Menschen in den Klassenräumen in unzumutbarer Weise beeinträchtigt und im Übrigen mit einer nicht hinnehmbaren Energieverschwendung einhergehen würde. Des Weiteren dürfte eine Neiddebatte unvermeidbar sein, wenn einige Klassenräume – aus welchem sachlichen Grunde auch immer – mit mobilen Raumluftreinigern ausgestattet sind und die Kinder und Jugendlichen auch im Winter nicht frieren müssen, während in anderen Klassenräumen bei gesundheitsgefährdend kühlen Temperaturen unterrichtet wird und Lehrpersonal sowie Schülerinnen und Schüler Winteranoraks und Mäntel tragen müssen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei nochmals betont: Selbstverständlich sorgt ein Raumluftreiniger nicht für frische Luft, beseitigt also nicht das Kohlendioxid aus der Luft. Raumluftreiniger beseitigen lediglich die Aerosole und mit ihnen die Virenlast. Wer schlicht und ergreifend wie auch in der Vor-Corona-Zeit für frische Luft im Klassenzimmer sorgen will, muss regelmäßig lüften, wobei ein solches Durchlüften dann nicht wie zur Beseitigung einer gefährlichen Virenlast erforderlich in 20-minütigen Rhythmus erfolgen muss, es vielmehr ausreichen würde, wenn ein solches Lüften zwischen den Unterrichteinheiten erfolgt, so dass es wegen dieser geringeren Lüftungsfrequenz nicht zu einer Unterkühlung der Klassenräume kommt.

Die CDU-Fraktion ist sich der Tatsache bewusst, dass die Anschaffung von Raumluftreinigern für alle Klassenräume und gegebenenfalls auch für die Gruppenräume in den Kitas mit dem Einsatz nicht unerheblicher finanzieller Mittel verbunden sein wird. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass zumindest für einen Teil der Raumluftreiniger die Voraussetzungen für eine Förderung durch Land und Bund erfüllt sein dürften, die Stadt demnach die Finanzierungslast nicht alleine tragen muss. Soweit ein sicherlich erheblicher Finanzierungsbedarf durch die Stadt zu tragen wäre, wäre dies nicht unverhältnismäßig, sondern in der Abwägung der betroffenen Rechtsgüter sogar geboten. Zur Erhaltung der Bildungsgerechtigkeit muss Schulunterricht auch als Präsenzunterricht ununterbrochen weiter möglich sein. Die nahezu einhelligen Empfehlungen aus der Wissenschaft, aus der Politik und nicht zuletzt aus den mit dem Schulgeschehen befassten Institutionen dürfen in Nettetal nicht ignoriert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Boyxen
(Fraktionsvorsitzender der CDU – Fraktion im Rat der Stadt Nettetal)

 

Der Antrag ist hier auch als .pdf-Datei verfügbar.

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